Steuerberatung für
Erbengemeinschaften
Klarheit schaffen. Konflikte vermeiden. Steuern optimieren.
Was Sie steuerlich beachten müssen
1. Was ist eine Erbengemeinschaft?
Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft – eine Konstellation, die sowohl rechtlich als auch steuerlich anspruchsvoll ist. Alle Miterben verwalten den Nachlass gemeinschaftlich. Entscheidungen über Immobilien, Bankguthaben oder Unternehmensanteile müssen einvernehmlich getroffen werden. Bis zur sogenannten Erbauseinandersetzung – also der Aufteilung des Nachlasses – bleibt das Vermögen ungeteilt.
2. Welche Steuern sind bei einer Erbengemeinschaft relevant?
Bei einer Erbengemeinschaft können mehrere Steuerarten relevant werden – je nachdem, welche Vermögenswerte vererbt wurden und wie diese genutzt werden. Hier ist ein grober Überblick:
- Erbschaftsteuer: Für die vom Erblasser auf die Erbengemeinschaft übertragenen Vermögenswerte kann Erbschafsteuer anfallen. Diese fällt für jeden Miterben individuell an – nicht für die Erbengemeinschaft als Ganzes. Die Höhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und dem Wert des Erbteils.
- Einkommensteuer: Wenn die Erbengemeinschaft Einkünfte erzielt – z. B. durch Vermietung einer Immobilie oder Kapitalerträge – müssen diese in einer Feststellungserklärung beim Finanzamt angegeben werden. Die Einkünfte werden anteilig den Miterben zugerechnet und in deren persönlicher Steuererklärung versteuert.
- Umsatzsteuer: In einigen Fällen – etwa bei gewerblicher Tätigkeit oder Vermietung an umsatzsteuerpflichtige Unternehmen – kann auch Umsatzsteuer anfallen.
- Grunderwerbsteuer: Insbesondere bei der Auflösung der Erbengemeinschaft kann Grunderwerbsteuer anfallen, wenn Immobilien übertragen werden - z.B. wenn ein Miterbe die anderen auszahlt und Alleineigentümer wird.
3. Welche Fallstricke drohen?

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Ihre Vorteile mit unserer spezialisierten Beratung
Reibungslose Abwicklung der Steuerpflichten
Die Erben treffen zahlreiche steuerliche Pflichten. Wir bewahren für Sie den Überblick und sorgen für die fristgerechte Abgabe von Steuererklärungen. Dabei wird das komplette Spektrum möglicher Steuererarten abgedeckt (Erbschafsteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer).
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Konfliktvermeidung unter Miterben
Steuerliche Transparenz schafft Vertrauen. Als neutraler Berater fördern wir die Entwicklung von fairen Lösungen, die langfristig allen Beteiligten Vorteile bieten.
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Strategische Vermögensverteilung
Mit gezielter Planung lassen sich Vermögenswerte so aufteilen, dass steuerliche Vorteile genutzt werden – etwa durch Schenkungen oder Verkäufe. Mit einer durchdachten Strategie können Familien nicht nur Steuern sparen, sondern auch den langfristigen Erhalt ihres Vermögens sichern.
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Sicherheit bei Haftungsfragen
Erben haften auch für offene Steuerschulden des Verstorbenen. Unsere Analyse der Steuerhistorie deckt Risiken auf und zeigt Wege zur Absicherung.
Jetzt beraten lassen – für Klarheit und Sicherheit im Erbfall

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